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Auszug - Flüchtlinge/Asylbewerber Situation im Burgenlandkreis - mündliche Information durch die Kreisverwaltung  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

In diesem Tagesordnungspunkt werden Frau Renner, Herr Dr. Knopke und Herr Rode den Ausschussmitgliedern die aktuelle Situation der Aufnahme von Flüchtlingen/Asylbewerbern im BLK erläutern und deren Fragen beantworten.

 

Zunächst gibt Frau Renner die aktuelle Statistik bekannt; diese ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Zwischen der Stadt- und der Kreisverwaltung wurde vereinbart, dass man sich regelmäßig,

d. h. mindestens 1x monatlich über die aktuellen Zahlen austauscht.

 

Herr Dr. Knopke führt zu folgenden Schwerpunkten aus:

     Verschiedene Träger bieten Integrations- und Sprachkurse an.                                                    Die Flüchtlinge/Asylsuchenden werden ihrem Bildungs- und Sprachstand entsprechend  den Kursen zugewiesen.

     Ab 01.03.2016 wird ein einheitliches An- und Abmeldeverfahren eingeführt, d. h. die Zuweisung der Kinder/Jugendlichen an den Schulen erfolgt in direkter Abstimmung zwischen BLK und Landesschulamt.

     Auch für den Bereich Kita wird ein solches System angestrebt. Da es aber in diesem Bereich keine Pflicht zur Anmeldung gibt, gestaltet es sich schwieriger, die Kinderbetreuung zu koordinieren.

     Eine neue Herausforderung stellen unbegleitete minderjährige Asylsuchende dar.

Die Aufnahmekapazität für den BLK liegt bei 77 Jugendlichen (ab 16 Jahre);

zurzeit werden 47 betreut.

 

Herr Rode informiert, dass die Koordinierung der ärztlichen Betreuung ein Problem darstellt. Hier gibt Herr Dr. Röhler den Hinweis zur Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Federbusch.

 

Auf Nachfrage wird das Abschiebeverfahren erläutert.

 

Herr Dr. Weinhold möchte wissen, ob bei positiv beschiedenen Asylverfahren das Bleiberecht in Deutschland unbefristet Gültigkeit hat oder ob der Bescheid den vorübergehenden Aufenthalt regelt. Was geschieht, wenn die Krisensituation im Herkunftsland beendet ist?

 

Die umfassende Antwort auf die Anfrage wird durch Frau Renner nachgereicht und zum Zeitpunkt der Niederschrift bereits wie folgt beantwortet:

Je nach der Art des anerkannten Schutzstatus wird dem Flüchtling entsprechend des Aufenthaltsgesetzes eine auf ein bis drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

 

Einem Ausländer, der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigter anerkannt oder dem die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt.

Nach Ablauf der drei Jahre wird dann eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) erteilt, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für eine Rücknahme oder einen Widerruf vorliegen.

 

Flüchtlingen mit einem subsidiären Schutzstatus wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt. Sollten die Voraussetzungen für eine Verlängerung vorliegen, wird diese für zwei Jahre erteilt.

 

Frau Reinhardt bedankt sich für die umfassenden Ausführungen.

 

 

Rettungsdienst in der Stadt Zeitz

Mit Schreiben vom 25.02.2016 - Posteingang 29.02.2016 - liegt die Beantwortung des                     OB-Briefes vom 02.02.2016 durch die Kreisverwaltung vor. Diese ist für die Stadt Zeitz nicht zufriedenstellend. Deshalb bittet Herr Dr. Weinhold darum, dass Anliegen erneut an den Landrat heranzutragen.

Frau Renner wird das übernehmen und informiert gleichzeitig, dass ein neues Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Nach Vorliegen erfolgt die Abstimmung mit den Krankenkassen.