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Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019, Stand 27.01.2016  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/63/0324/16 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019, Stand 27.01.2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen  „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019.

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt/ Finanzplan einzustellen.

 

Über Erhöhungen der Kostenansätze in den Maßnahme-Kosten-Plänen, Stand 27.01.2016 mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0