Auszug - Ernennung eines Ortswehrleiters
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | VI/STR/32/0331/16 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.03.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0331/16 Ernennung eines Ortswehrleiters | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Der Bürgermeister, Herr Otto, gibt folgenden Hinweis bzw. Nachtrag:
In der Beschlussvorlage sei nachzulesen, dass die Anhörung des Kreisbrandmeisters zwischenzeitlich zu erfolgen habe. Die Anhörung sei erfolgt und der Kreisbrandmeister habe seine Zustimmung zu dieser Ernennung erteilt. Somit könne der Beschluss erfolgen.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/32/0331/1703/16:
Der Stadtrat beschließt
Herrn Michael Mühlnickel unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrleiter der Ortswehr Theißen
zu ernennen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 32 |
Ja-Stimmen: | 32 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Nach der Beschlussfassung wird Herr Mühlnickel nach vorn gebeten und leistet gemäß
§ 38 BeamtStG den Diensteid. Anschließend wird ihm vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze, die Ernennungsurkunde übergeben und vom Bürgermeister, Herrn Otto, einen Blumenstrauß überreicht.