Auszug - Wahl Ortsbürgermeister/in
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau | |||
TOP: | Ö 3 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Luckenau | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mi, 08.06.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 18:00 - 20:05 | ||
Raum: | Luckenau, Bürgerraum Schulweg | ||
Ort: | |||
Frau Stirbo informiert:
- dass am 23.08.2016 eine Beratung in Theißen stattfindet.
Thema: Hydrologische Beachtung zum Pumpbetrieb des Tagebau Restloch Streckau mit
gleichzeitiger Nachauswertung der vorhandenen Daten zur Wasseranhebung und
Pumpbetrieb.
- am 01.07.2016 endet ihre Amtsperiode
Herr Schulz erhält das Wort
- er informiert über den § 85 KVG LSA
- anschließend Diskussion
- nach langer Beratung erklärte sich kein Ortschaftsratsmitglied bereit, die Wahl zum
Ortsbürgermeisters/in anzunehmen
- nach § 85 Kommunalgesetz (KVG) des Landes Sachsen-Anhalt nimmt der Stellvertreter das
Amt des Ortsbürgermeisters/in bis zum Antritt des neu gewählten Ortsbürgermeisters/in
wahr.
- Stellvertreter der Ortsbürgermeisterin ist Frau Füldner - Sie wird bis zur Neuwahl eines
Ortsbürgermeisters/in das Ehrenamt ausüben.
Frau Stirbo
- der Ortschaftsrat wünscht, dass der neue Oberbürgermeister nach der Sommerpause an
der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates teilnimmt um die weitere Zusammenarbeit mit
dem Ortschaftsrat abzusprechen
- der Ortschaftsrat beschließt,
dass 1.300,- € für den Verein „Neues Jahrtausend e.V.“ überwiesen werden soll
- ebenso erhält die Freiwillige Feuerwehr Luckenau 100,- € für Sachpreise (Kinder) zur 1040
Jahrfeier
- beide Beträgen wurden schon überwiesen