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Auszug - Wahl Ortsbürgermeister/in  

Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
TOP: Ö 3
Gremium: Ortschaftsrat Luckenau Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05
Raum: Luckenau, Bürgerraum Schulweg
Ort:

Frau Stirbo informiert:

- dass am 23.08.2016 eine Beratung in Theißen stattfindet.

Thema: Hydrologische Beachtung zum Pumpbetrieb des Tagebau Restloch Streckau mit
      gleichzeitiger Nachauswertung der vorhandenen Daten zur Wasseranhebung und
       Pumpbetrieb.

- am  01.07.2016 endet ihre Amtsperiode

 

Herr Schulz erhält das Wort

- er informiert über den § 85 KVG LSA

- anschließend Diskussion

- nach langer Beratung erklärte sich kein Ortschaftsratsmitglied bereit, die Wahl zum  

  Ortsbürgermeisters/in anzunehmen

- nach § 85 Kommunalgesetz (KVG) des Landes Sachsen-Anhalt nimmt der Stellvertreter das
  Amt des Ortsbürgermeisters/in bis zum Antritt des neu gewählten Ortsbürgermeisters/in
wahr.

- Stellvertreter der Ortsbürgermeisterin ist Frau Füldner - Sie wird bis zur Neuwahl eines  

  Ortsbürgermeisters/in das Ehrenamt ausüben.

 

Frau Stirbo

- der Ortschaftsrat wünscht, dass der neue Oberbürgermeister nach der Sommerpause an
  der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates teilnimmt um die weitere Zusammenarbeit mit
  dem Ortschaftsrat abzusprechen

 

- der Ortschaftsrat beschließt,

  dass 1.300,- € für den Verein „Neues Jahrtausend e.V.“ überwiesen werden soll

- ebenso erhält die Freiwillige Feuerwehr Luckenau 100,- € für Sachpreise (Kinder) zur 1040

  Jahrfeier

- beide Beträgen wurden schon überwiesen