Auszug - Maßnahmen des Förderprogramms "Stadtumbau Ost" im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel und beantragten Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019
21. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | Beschluss: | VI/STR/65/0343/16 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.06.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0343/16 Maßnahmen des Förderprogramms "Stadtumbau Ost" im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel und beantragten Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Hierzu liegt ein Austauschblatt vor.
In der Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt und die Fragen der Stadträtinnen und Stadträte von der Verwaltung beantwortet.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0343/1606/16:
Der Stadtrat beschließt, die erforderlichen Mittel für die Förderung Stadtumbau Ost im Haushalts- und Finanzplan 2016 bis 2019, zum Zweck der finanziellen Absicherung der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 sowie der für die im Programmjahr 2016 beantragten zu fördernden Maßnahmen, einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 35 |
Ja-Stimmen: | 28 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |