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Auszug - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung  

23. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 22.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 3 gibt Herr Borde folgende Informationen:

Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Roland Seidelt gibt es in der SPD-Fraktion einige Änderungen:

-          Den Fraktionsvorsitz der SPD-Fraktion übernimmt Frau Annette Eschner mit Datum 01.10.2016.

-          Mandatsnachrücker ist Herr Axel Thamm. Die Verpflichtung erfolgt in der nächsten Sitzung des Stadtrates.

-          Die Änderungen in den Ausschussbesetzungen wird die SPD-Fraktion am 26.09.2016 beschließen und dessen Information erfolgt zeitnah.

 

Die Abarbeitung des Tagesordnungspunktes 3 kann beginnen.

Herr Borde gibt folgende Information:

-          Zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 liegen Austauschvorlagen vor.

 

Gibt es seitens der Stadträte Änderungsanträge zur Tagesordnung?

 

Herr Weißbrodt, Vorsitzender der Fraktion ALL/AfD:

Herr Weißbrodt stellt folgenden Änderungsantrag zur Tagesordnung im Auftrag der Fraktion ALL/AfD, der Fraktion Die Linke., der Fraktion Zeitzer für Zeitz der Stadträtinnen Karin Wetzelt, Petra Tischendorf sowie der Stadträte Sven Schulze-Knechtel, Olaf Köstler, Hans-Dieter Buzalski und Volker Czapla:

„Der Stadtrat möge beschließen, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden aufgehoben, die Ausschreibung für die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Zeitz vom 22.06.2016 wird aufgehoben, die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Zeitz wird mit beiliegender Stellenbeschreibung mit einer Bewerbungsfrist von zwei Monaten -

 

 

An dieser Stelle wird Herr Weißbrodt von Herrn Borde mit folgenden Worten unterbrochen:

Wir sind beim Tagesordnungspunkt 3 Änderungen zur Tagesordnung“ -

 

An dieser Stelle fügt Herr Weißbrodt ein: „Ja und ich stelle einen Änderungsantrag.“

 

Herr Borde führt dann weiter aus:

„Den Änderungsantrag für die Tagesordnungspunkte 4 und 5, darüber werden wir abstimmen. Das Andere hat in diesem Tagesordnungspunkt nicht vorzutragen.“

 

Herr Weißbrodt führt aus:

„Ich stelle das trotzdem an dieser Stelle als Geschäftsordnungsantrag und bleibe dabei,

die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Zeitz wird mit  beiliegender Stellenbeschreibung mit einer Bewerbungsfrist von zwei Monaten ab Veröffentlichung der Neuausschreibung neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung soll neben der Veröffentlichung in der Tagespresse und im Michaelboten zwingend auch in einschlägigen Internetportalen, wie z. B. www.bund.de, www.stepstone.de, www.indeed.de, veröffentlicht werden. 

 

Begründung dazu:

Bei der Durchsicht der Unterlagen der Bewerber sind die Antragsteller zu der Erkenntnis gelangt, dass unter den Bewerbern kein Bewerber die ausgeschriebenen Anforderungen an das Amt erfüllt. Zudem enthielt die erste Ausschreibung unkorrekte Angaben, die möglicherweise Bewerber von ihrer Bewerbung abgehalten haben. Um bei einer neuen Ausschreibung eine vergleichbare Bewerberauswahl treffen zu können, ist die Präzisierung geboten. Auf die Forderung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird verzichtet, weil diese Bedingung in Zeitz nicht zulässig ist, da der Oberbürgermeister über diesen Abschluss selbst verfügt.    

 

 

Herr Borde unterbricht Herrn Weißbrodt erneut und sagt:

„Herr Weißbrodt, ich muss Sie unterbrechen, wir haben einen Geschäftsordnungsantrag“:

 

Bevor Herr Weißbrodt  wieder Platz nimmt übergibt er den vorliegenden Antrag dem Vorsitzenden des Stadtrates. (Wird dem Protokoll beigefügt.)

 

 

Herrn Gentsch, Fraktion Die Linke., wird das Wort erteilt.

Herr Gentsch sagt:

„Herr Vorsitzender, es gibt eine Geschäftsordnung des Stadtrates. Darin heißt es im § 2, Absatz 4, - Auf Antrag kann über die Absetzung von Angelegenheiten von der Tagesordnung oder die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte mit der Mehrheit der auf „ja“ oder „nein“ lautenden Stimmen entschieden werden. Absetzung einer Angelegenheit steht zum Beispiel auch unter dem § 3. Und daran haben Sie sich,  Herr Vorsitzender, zu halten.“

 

Herr Borde sagt dazu:

„Danke, das ist mir bekannt Herr Gentsch. Daran wollte ich mich halten und daran werde ich mich halten. Es ging nur auf die Ausführungen von Herrn Weißbrodt, die dann im Konkreten auf die Bewerbung und die ganzen Dinge und Formalitäten gingen, die nichts im Tagesordnungspunkt 3 zu suchen haben.“

 

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Dr. Müller kommt hinzu, ab 17.05 Uhr sind 34 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.

 

Frau Späte, CDU-Fraktion:

Eingangs des eben vorgetragenen weitgehenden Antrages möchte Frau Späte gemäß § 55, Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Absatz 1 hier die Ladung insofern rügen, als das zum Tagesordnungspunkt 4 und Tagesordnungspunkt 5 die Unterlagen, die heute als Tischvorlagen auf dem Tisch liegen, nicht ausgereicht wurden. Frau Späte beantragt, dass entsprechend der Kommunalverfassung dann zu verfahren ist, indem wir diese Tagesordnungspunkte heute nicht behandeln und in einer weiteren Sitzung darüber beraten. Frau Späte meint weiter:  Das sei möglicherweise der nicht weitgehende Antrag, ein zweiter Antrag.

 

Nach der Fragestellung von Herrn Borde, ob es weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung gibt, wird festgestellt, dass keine weiteren Änderungen zur Tagesordnung vorliegen.

 

Herr Borde sagt:

„Dann kommen wir zunächst zur Beschlussfassung über die Änderung der Tagesordnung:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, die Tagesordnung wie folgt zu ändern:

Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden auf Antrag der Fraktion ALL/AfD, Fraktion Die Linke., Fraktion ZfZ sowie Stadträtin Karin Wetzelt, Stadträtin Petra Tischendorf, Stadtrat Sven Schulze-Knechtel, Stadtrat Olaf Köstler, Stadtrat Hans-Dieter Buzalski und Stadtrat Volker Czapla von der Tagesordnung abgesetzt.“

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

11

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DOC290916-29092016132358 (101 KB)