Auszug - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 28.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/OB/0416/16 Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Beteiligungsmanagement | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Nach einer kurzen Erläuterung durch Herrn Thieme wurde die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Zeitz für die Beurteilung der Frage, ob sie unternehmerisch tätig wird, für sämtliche von ihr nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin die Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung angewendet wird.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |