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Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 27.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0410/16 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Anfrage Herr Hedrich:

Wurde die Zuweisung des Landes in Höhe von 832.00 Euro mit den Haushaltsplan eingearbeitet?

 

Oberbürgermeister:

Ja.

Weiter gibt der Oberbürgermeister folgende Informationen zur Vorlage.

Es bleibt ein Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 1,789 Mio. Euro bestehen. Die Stadt hat über die gesetzliche Regelung letztmalig die Möglichkeit, dieses Defizit so zu übernehmen. Nächstes Jahr muss es ausgeglichen werden. Das bedeutet, das Thema Haushaltskonsolidierung steht weiter im Raum. Die Finanzzuweisungen des Landes haben sich positiver entwickelt, liegen aber dennoch unter den Zuweisungen des vergangenen Jahres.

Zwischen den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleibt ein Defizit von 3,019 Mio. Euro. Das soll über Kredit finanziert werden und mit einem Betrag in Höhe von 662.600 Euro aus der Investitionsrücklage. Es gibt eine Neuaufnahme von Krediten von 2,356 Mio. Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 5,611 Mio. Euro festgesetzt. Zum Thema Liquiditätsplanung war beabsichtigt, einen Betrag von 15 Mio. Euro festsetzen zu lassen. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat allerdings festgestellt, dass lediglich 14,3 Mio Euro erforderlich und somit auch nur genehmigungsfähig sind.

Der Haushalt ist deshalb insgesamt genehmigungsfähig, aber auch genehmigungspflichtig seitens der Kommunalaufsicht, da hinsichtlich des Liquiditätskredites ein vorgegebener Rahmen überschritten wurde.

Aufgrund der Änderung des Höchstbetrages des Liquiditätskredites und redaktioneller Änderungen wird die Haushaltssatzung nochmals geändert.

 

Der Oberbürgermeister bittet ausdrücklich um Zustimmung zum Haushaltsplan, da ansonsten die geplanten Neuinvestitionen nicht möglich sind.

 

Frau Späte:

1. Hat das Schreiben des Burgenlandkreises vom 09.08.2016 noch Auswirkungen auf den

    vorliegenden Haushaltsplan genommen?

2. Gibt es bezüglich der Förderung von 1, 4 Mio. Euro für die Grundschule im Falle einer

    Ablehnung der Erhöhung der Kredite Möglichkeiten, diese Baumaßnahme dennoch

    durchzuführen?

 

Oberbürgermeister:

Zu 2.: In dieser Größenordnung ist dies nicht möglich.

 

Herr Bliedtner:

Herr Bliedtner stellt fest, dass in der Beschlussfassung dieser Vorlage zwei Beschlüsse integriert wurden. Dies ist verwaltungsrechtlich nicht plausibel, warum der Beschluss zum Maßnahmeplan mit im Beschluss des Haushaltsplanes ist.

 

Frau Schürmann:

Die Beantwortung erfolgt zum Protokoll wie folgt:

 

Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht sind zur Haushaltssatzung 2016 sowie zum Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität getrennte Abstimmungen vorzunehmen und zwei separate Stadtratsbeschlüsse zu fassen. Aus diesem Grund wurde die bestehende Beschlussvorlage überarbeitet. Eine inhaltliche Veränderung erfolgte nicht.

 

Frau Späte:

1. Steht der Beschluss zu STARK II im Widerspruch mit der geplanten Kreditaufnahme?

2. Ist die Ausgabe für das Förderprogramm in Höhe von 1,4 Mio. Euro, welche diese hohe

    Kreditaufnahme erforderlich macht, so für die Kommunalaufsichtsbehörde als

    unabweisbare Ausgabe erkennbar?

 

Frau Lippert:

Die Kreditaufnahme steht definitiv nicht im Einklang mit STARK II. Allerdings wurde gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit begründet.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0