Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 28.11.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:30 | |||||||
Raum: | Leseraum der Ernst-Ortlepp-Bibliothek im Museum Schloss Moritzburg Zeitz, | |||||||
Ort: | Schlossstraße 6, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0438/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Einleitend informiert Frau Besser über die Änderungen in der Benutzungssatzung und Kostenbeitragssatzung.
An die Ausschussmitglieder wird die Anfrage der Vorsitzenden des Stadtelternrates mit Stellungnahme des Fachbereiches ausgereicht. Auch diese wird - als Entscheidungs- grundlage - durch Frau Besser erläutert.
Frau Langenberg macht deutlich, dass in der heutigen Sitzung eine Beschlussempfehlung
ggf. auch geändert unbedingt notwendig ist. Die Beschlussvorlage ist Bestandteil der Haushaltskonsolidierung, die der Stadt durch die Kommunalaufsicht im Zuge der Haushaltsgenehmigung aufgetragen wurde. Hier sind alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung zu betrachten und es werden weitere Vorschläge zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Z.B. im nächsten Tagesordnungspunkt, bei dem es um die Eintrittstarife im Schlosspark geht.
Weitere Vorlagen werden im neuen Jahr folgen.
Ohne erkennbaren Konsolidierungswillen wird es keine Genehmigung des Haushalts 2017 geben – und damit auch keine positiven Stellungnahmen zur finanziellen Leistungsfähigkeit zu den beantragten Fördermaßnahmen im investiven Bereich.
In der nun folgenden ausführlichen Diskussion wird Folgendes besprochen:
- Die Beschlussvorlage wurde in guter Qualität vorbereitet und ist in ihren Bestandteilen nachvollziehbar.
- Zukünftig sollen die Kalkulationen als Excel-Tabellen versandt werden, damit anhand der hinterlegten Formeln die Berechnungen nachvollzogen werden können
- Die Aufschlüsselung der Personalkosten ist unzureichend.
Hier erklärt Frau Besser, dass dies aufgrund einer Vielzahl von personellen Veränderungen nicht möglich war.
- Die Beitragserhöhung im Krippenbereich wird als nicht sozial verträglich eingeschätzt.
- Die Ausschussmitglieder sehen die Notwendigkeit einer Beschlussfassung, aber nicht in der vorliegenden Form.
In verschiedenen Fraktionen war die abschließende Meinungsbildung noch nicht möglich.
Auf Nachfrage erläutert Frau Besser zum einen das Verfahren der Antragstellung zur Übernahme des Elternbeitrages durch das Jugendamt des BLK; zum anderen die Geschwisterermäßigung.
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport formulieren - nach eingehender Beratung - die Änderung des Beschlusstextes wie folgt:
1) Die Kostenbeiträge für Kinder unter drei Jahren erhöhen sich je Betreuungsdauer
zum 01.01.2017, zum 01.01.2018 und zum 01.01.2019 um je 5,00 Euro.
2) Die Kostenbeiträge für Schulkinder betragen ab dem 01.01.2017 bis 31.12.2019
2 Stunden täglich in der Zeit von 05:30 Uhr bis 07:30 Uhr 20,00 Euro /monatlich
4 Stunden täglich oder 20 Wochenstunden 45,00 Euro /monatlich
6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden 65,00 Euro /monatlich
ausschließlich in den Ferien 35,00 Euro /wöchentlich
Für die Betreuung in den Ferien wird kein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben.
Die Regelungen in § 5 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) in ihrer aktuellen Fassung bleiben unverändert.
Damit entfällt Pkt. 1 der Beschlussempfehlung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Damit ergibt sich folgende geänderte Beschlussempfehlung für den Stadtrat:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
1) Die Kostenbeiträge für Kinder unter drei Jahren erhöhen sich je Betreuungsdauer
zum 01.01.2017, zum 01.01.2018 und zum 01.01.2019 um je 5,00 Euro.
Betreuungsdauer | monatlich ab 01.01.2017 bis 31.12.2017 | monatlich ab 01.01.2018 bis 31.12.2018 | monatlich ab 01.01.2019 bis 31.12.2019 |
5 Stunden täglich oder 25 Wochenstunden | 120,00 Euro | 125,00 Euro | 130,00 Euro |
6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden | 135,00 Euro | 140,00 Euro | 145,00 Euro |
7 Stunden täglich oder 35 Wochenstunden | 150,00 Euro | 155,00 Euro | 160,00 Euro |
8 Stunden täglich oder 40 Wochenstunden | 165,00 Euro | 170,00 Euro | 175,00 Euro |
9 Stunden täglich oder 45 Wochenstunden | 180,00 Euro | 185,00 Euro | 190,00 Euro |
10 Stunden täglich oder 50 Wochenstunden | 195,00 Euro | 200,00 Euro | 205,00 Euro |
2) Die Kostenbeiträge für Schulkinder betragen ab dem 01.01.2017 bis 31.12.2019
2 Stunden täglich in der Zeit von 05:30 Uhr bis 07:30 Uhr 20,00 Euro /monatlich
4 Stunden täglich oder 20 Wochenstunden 45,00 Euro /monatlich
6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden 65,00 Euro /monatlich
ausschließlich in den Ferien 35,00 Euro /wöchentlich
Für die Betreuung in den Ferien wird kein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben.
Die Regelungen in § 5 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) in ihrer aktuellen Fassung bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Der Fachbereich Soziales Zeitz wird die geänderte Fassung einschließlich der Korrektur der Anlagen zeitnah per E-Mail an alle Mitglieder des Stadtrates versenden. Dies ist am 30.11.2016 erfolgt.