Inhalt

Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  

Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Pirkau
TOP: Ö 3
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 29.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:35
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern"
Ort: 06711 Zeitz OT Theißen
VI/STR/65/0468/16 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Herr Immisch erläutert die Sachlage: da laut § 54 Abs. 3 Wassergesetz Land Sachsen-

Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 in der zurzeit gültigen Fassung die Gemeinden für

die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im

Unterhaltungsverband (UHV) sind, müssen die jährlich anfallenden finanziellen

Beiträge an den UHV gemäß Forderung der Kommunalaufsicht an die

Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzer der Flächen umgelegt werden.

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass der Verwaltungsaufwand für die

Aufschlüsselung der Grundstücke und die Erhebung der Beiträge fast so hoch ist wie

der errechnete Nutzen. In anderen Kommunen ist die Beitragserhebung deshalb bereits

wieder abgeschafft worden.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/