Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Pirkau | ||||||||
TOP: | Ö 3 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Pirkau | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 29.11.2016 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 19:35 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern" | |||||||
Ort: | 06711 Zeitz OT Theißen | |||||||
VI/STR/65/0468/16 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläutert die Sachlage: da laut § 54 Abs. 3 Wassergesetz Land Sachsen-
Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 in der zurzeit gültigen Fassung die Gemeinden für
die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im
Unterhaltungsverband (UHV) sind, müssen die jährlich anfallenden finanziellen
Beiträge an den UHV gemäß Forderung der Kommunalaufsicht an die
Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzer der Flächen umgelegt werden.
In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass der Verwaltungsaufwand für die
Aufschlüsselung der Grundstücke und die Erhebung der Beiträge fast so hoch ist wie
der errechnete Nutzen. In anderen Kommunen ist die Beitragserhebung deshalb bereits
wieder abgeschafft worden.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 3 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |