Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 3 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 29.11.2016 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern" | |||||||
Ort: | 06711 Zeitz OT Theißen | |||||||
VI/STR/65/0468/16 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch gab Erläuterungen zur Änderungssatzung und beantwortete die Fragen der Ortschaftsratsmitglieder. Bisher wurden die Beitragsbescheide noch nicht an die Grundstückseigentümer verschickt, da der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist. 2017 wird der Beitrag rückwirkend ab 2015 erhoben. Die Bagatell-Grenze von 5,00 € bleibt auch zukünftig bestehen.
Umlagesatz für Flächenbeitrag und Erschwernisbeitrag haben sich für 2016 geändert, da der Maibach dazugekommen ist.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |