Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 3 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 29.11.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 20:30 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VI/STR/65/0468/16 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Erläuterungen durch Frau Baumann:
- Umlage der Verbandsbeiträge an Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Nutzer von
Grundstücken, die nicht Eigentum der Gemeinde sind. Siehe dazu Beschlussbegründung.
Billigkeitsregel: <5€ wird nicht veranlagt.
OR Würchwitz: Herr Bosse:
- fragt nach der Berechnungsformel der Umlage.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | /
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Abstimmungsergebnis für OR Würchwitz:
gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 5
davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: /
Nein-Stimmen: 3
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: /
OR Kayna ist nicht beschlußfähig.
Die Ortschaftsräte von Würchwitz und Kayna verlassen nun die gemeinsame Sitzung.