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Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  

Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 3
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 29.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
VI/STR/65/0468/16 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Frau Busse:

- bedankt sich bei den Ortschaftsräten für die Durchführung der Sondersitzung.

Frau Baumann:

- spricht über  die am 19.12.2014 vom Stadtrat Zeitz beschlossene 1. Änderungssatzung der

  Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ .

  Es sind noch keine Bescheide aufgestellt bzw. herausgegeben worden.

  Die Verbandsversammlung soll dies beschließen.

  Nach ihrer fachkundigen und sachlichen Erläuterung dieser Vorlage bittet Frau Baumann  

  die anwesenden Ortschafträte um Abstimmung zu dieser Änderungssatzung.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

 

 

Der Ortschaftsrat Würchwitz beschließt in der Sondersitzung am 29.11.2016, dem Sportverein Würchwitz e.V., 400,00 €  zur Verfügung zu stellen aus dem Fonds „Brauchtum und Heimatpflege“.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Mitglieder:                5

davon anwesend:                        4

Ja-Stimmen:                                4

Nein-Stimmen:                             /

Stimmenenthaltungen:                 /

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVGLSA ausgeschlossen:   /