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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Str. in Zeitz - der Stadt Zeitz  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0472/16 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Str. in Zeitz - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Schröder bringt eine schriftliche Erklärung bei, dass er zum Top 5 der heutigen Sitzung „Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – der Stadt Zeitz“ gemäß § 33 Kommunalverfassungsgesetz LSA in dieser sowie allen weiteren Beratungsfolgen nicht mitwirken wird.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 74 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

1