Inhalt

Auszug - Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0483/16 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Hebig von der WIBERA erläuterte anhand einer Präsentation den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz.

 

Auf Bitten der Ausschussmitglieder wird im Nachgang der Sitzung die Präsentation den Ausschussmitgliedern noch in Papierform übergeben.

 

Die Anfragen der Ausschussmitglieder wurden durch Frau Bergner, Herrn Hebig und Herrn Höfer beantwortet.

 

Die Beschlussvorlage wurde durch Herrn Thieme zur Abstimmung gestellt.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 09.12.2016 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.382.283 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.074.298 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

307.985 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

13.937.307 EUR

 

in den Ausgaben auf

13.937.307 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2017 festgesetzt:

 

für Investitionen auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites

 

wird festgesetzt auf

1.160.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

2.359.500 EUR

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0