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Auszug - Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hier: Schließung der Medienausleihstelle der Stadtbibliothek "Martin Luther", Käthe-Niederkirchner-Straße 50  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0481/16 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hier: Schließung der Medienausleihstelle der Stadtbibliothek "Martin Luther", Käthe-Niederkirchner-Straße 50
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bibliothek
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Einleitend informiert Frau Langenberg zur eingereichten Beschlussvorlage.

 

Die Schließung der Medienausleihstelle konnte in verschiedenen Fraktionen noch nicht abschließend beraten werden.

 

Im Rahmen der folgenden Diskussion werden das Pro und Kontra besprochen sowie                           Fragen der Ausschussmitglieder durch den Fachbereich beantwortet.

Zur Senkung der Personalkosten ergeht der Hinweis, den Einsatz im Ehrenamt zu prüfen.

 

Die Ausschussmitglieder bringen zum Ausdruck, dass die punktuell vorgelegten Konsolidierungsvorschläge schwer zu beurteilen sind.

Sie halten es für angeraten, dass ein Gesamtüberblick über den Konsolidierungsbedarf und die Konsolidierungsvorschläge durch die Verwaltung erstellt und mit der Haushaltsplanung 2017 vorgelegt wird.

Frau Langenberg weist darauf hin, dass für einzelne Konsolidierungsvorschläge eine intensive Vorarbeit erforderlich ist.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Schließung der Medienausleihstelle der Stadtbibliothek

„Martin Luther“, Käthe-Niederkirchner-Straße 50 und Kündigung des Mietvertrages

zum 30.04.2017.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0