Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtung des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 22.02.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0498/17 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtung des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Thomas-Müntzer-Platzes in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Beleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Thomas-Müntzer-Platz als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |