Auszug - Information zum Grundstück Brühl 5 mündlich durch FB Technisches Zeitz
Sitzung des Bauausschusses | |||
TOP: | Ö 12 | ||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mi, 22.02.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 20:15 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Herr Immisch informierte folgendermaßen:
Das Grundstück Brühl 5 wurde durch die DSK als Sanierungsträger von privat käuflich erworben mit dem Ziel, den Brühl neu zu gestalten. Geplant war der Abriss der Grundstücke Brühl 5, 6 und 7. Eine Abrissgenehmigung lag vor, die dann während des Abrisses juristisch angegriffen worden ist.
Nach dem endgültigen nicht angreifbaren Urteil des OVG vom August 2016 zum Erhalt des Vorderhauses Brühl 5 könnte nunmehr der Abbruch des Hintergebäudes wieder ins Auge gefasst werden, allerdings ist es hierzu notwendig, das Vordergebäude hinsichtlich seines gesamten Bauzustandes neu zu begutachten und erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu definieren. Dies ist erforderlich, um vor allem den Abbruch des Hinterhauses ohne weitere Schädigung des Vordergebäudes realisieren zu können.
Hierzu wurde ein versiertes, dem Landesamt für Denkmalpflege bekanntes Büro beauftragt.
Nach Vorliegen der entsprechenden Untersuchungsergebnisse muss mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie die weitere Vorgehensweise abgeklärt werden.
Erst danach können weitere Entscheidungen getroffen werden.
Herr Strauch schlug vor, das Gebäude zu sichern und das Grundstück einzuzäunen.
Herr Buzalski kritisierte, dass die zugesagte schriftliche Beantwortung seiner Anfragen nicht erfolgt ist.
Da Herr Immisch aufgrund anderer Termine im letzten Bauausschuss nicht anwesend sein konnte wurde sich in der Sitzung daraufhin verständigt, dass er seine Anfragen im Hauptausschuss am 16.03.2017 stellen sollte.
Herr Immisch erklärte, dass die Beantwortung in Arbeit ist und noch erfolgt.
Herr Buzalski fragte an nach dem Stand der Abrechnung der Abbruch- und Planungsleistungen (schriftlich).
Weiterhin ist er der Meinung, dass kein Gutachter benötigt wird, wenn ein Planungsbüro und eine Abrissfirma bereits beauftragt sind. Das ist eine doppelte Geldausgabe.
Herr Schröder stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abbruch der Debatte.
Abstimmung dazu:
Ja-Stimmen:1
Nein-Stimmen:3
Stimmenthaltungen:3
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Herr Buzalski mahnte nochmals die schriftliche Beantwortung seiner Anfragen an.