Auszug - Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 22.02.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0478/16 Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlagen zu TOP 10 und 11.
Herr Villiers ergänzte, dass die Vorlage TOP 10 im Ortschaftsrat Würchwitz einstimmig beschlossen wurde (5-0-0).
Herr Strauch bekräftigte aufgrund des schlechten Zustandes des Gehweges Loitscher Straße die Dringlichkeit dieser Maßnahme, es sollte auch über eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachgedacht werden.
Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt die erforderlichen Mittel für die Förderung Dorferneuerung/Dorfentwicklung im Haushalts- und Finanzplan 2017 zum Zweck der finanziellen Absicherung der beantragten Fördermittel einzustellen.
- Der Dorfentwicklungsplan wird für den Grundhaften Ausbau des Gehweges in der Loitscher Straße Ortsteil (OT) Würchwitz als einzige im Jahr 2017 beantragte Maßnahme hinsichtlich der Prioritätensetzung mit höchster Dringlichkeit ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |