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Auszug - Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0479/16 Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch ergänzte, dass die Maßnahme „grundhafter Ausbau der Siedlung“ mit der Maßnahme „Fabrikstraße“, welche ursprünglich im Dorfentwicklungsplan vorgesehen war, ausgetauscht wurde. Dies erfolgte aufgrund des wesentlich schlechteren Zustandes der Siedlung.

Der Ortschaftsrat Luckenau hat dies einstimmig beschlossen.

 


Beschluss:

 

  • Der Stadtrat beschließt für den Ortsteil Luckenau den „Grundhaften Ausbau der Straße – Siedlung“ die erforderlichen Mittel für die Förderung Dorferneuerung/Dorfentwicklung im Haushalts- und Finanzplan 2017, zum Zweck der finanziellen Absicherung der zu beantragenden Fördermittel einzustellen.

 

  • Der Dorfentwicklungsplan wird für den Ausbau der Siedlung einschließlich der Oberflächenentwässerung Ortsteil (OT) Luckenau als einzige im Jahr 2017 beantragte Maßnahme hinsichtlich der Prioritätensetzung mit höchster Dringlichkeit ergänzt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0