Auszug - Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 22.02.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0479/16 Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung/Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2017 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch ergänzte, dass die Maßnahme „grundhafter Ausbau der Siedlung“ mit der Maßnahme „Fabrikstraße“, welche ursprünglich im Dorfentwicklungsplan vorgesehen war, ausgetauscht wurde. Dies erfolgte aufgrund des wesentlich schlechteren Zustandes der Siedlung.
Der Ortschaftsrat Luckenau hat dies einstimmig beschlossen.
Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt für den Ortsteil Luckenau den „Grundhaften Ausbau der Straße – Siedlung“ die erforderlichen Mittel für die Förderung Dorferneuerung/Dorfentwicklung im Haushalts- und Finanzplan 2017, zum Zweck der finanziellen Absicherung der zu beantragenden Fördermittel einzustellen.
- Der Dorfentwicklungsplan wird für den Ausbau der Siedlung einschließlich der Oberflächenentwässerung Ortsteil (OT) Luckenau als einzige im Jahr 2017 beantragte Maßnahme hinsichtlich der Prioritätensetzung mit höchster Dringlichkeit ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |