Auszug - Bericht über den aktuellen Stand zum Haushaltsplan durch das Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen (mündlich)
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 8 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | ||
Datum: | Di, 07.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 17:40 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Frau Schürmann:
Heute erhalten die Stadträte Informationen zum Ablauf und dem Stand der Haushaltsplanung 2017.
Investitionsplanung
Die erste Beratung mit den Fachbereichen fand am 21.11.2016 statt. Zeitgleich erfolgte ein Rundschreiben dazu an alle Fachbereiche. Im Anschluss daran haben die Fachbereiche ihre Planzahlen für die Investitionsplanung eingereicht. Am 19.01.2017 fand eine Haushaltsklausur mit allen Fachbereichen statt, in der die Investitionen und deren Aufnahme in die Planung beraten wurden. Für die Investitionsplanung wurden folgende Prioritäten gesetzt:
An erster Stelle stand die Weiterführung und Fertigstellung noch nicht abgeschlossener Investitionsmaßnahmen, die bereits im Jahr 2016 begonnen wurden.
Die zweite Priorität nahm die Veranschlagung der Maßnahmen ein, die bereits im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung schon zur Haushaltsplanung 2016 mit vorgesehen waren. Diese Maßnahmen wurden vollumfänglich in den Haushaltsplan aufgenommen.
Als dritte Priorität waren die neuen, bisher noch nicht geplanten, Investitionsmaßnahmen einzuordnen. Dies erwies sich als sehr schwierig. Für das Haushaltsjahr 2017 steht der Stadt Zeitz eine Investitionspauschale in Höhe von 1.000.300 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus dienen beantragte Fördermittel als Deckungsmittel.
Obwohl neue Investitionsmaßnahmen nur in sehr begrenztem Umfang in die Planung aufgenommen wurden, reichten die vorhandenen Deckungsmittel nicht aus, um diese Finanzierung abzusichern. Die Stadt Zeitz beabsichtigt, für das Haushaltsjahr 2017 Investitionskredite zu beantragen. Diese Kredite sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig.
Diese Situation erfordert, dass alle Investitionsmaßnahmen, die geplant wurden, sachlich und zeitlich unabweisbar sein müssen. Das bedeutet, es müssen gesetzliche bzw. vertragliche Verpflichtungen bestehen und eine zeitliche Verschiebung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig ist. Diese Begründungen erfolgen durch die Fachbereiche. Derzeit wird durch die Kommunalaufsichtsbehörde die Vorprüfung durchgeführt und es werden täglich intensive Gespräche mit der Kommunalaufsichtsbehörde geführt.
Ein Ergebnis über die Genehmigung des Investitionskredites liegt noch nicht vor.
Herr Dr. Müller kommt zur Sitzung. Damit sind 7 stimmberechtigte Stadträte anwesend.
Ergebnisplanung
Für den Haushaltsplan 2017 bestand die Forderung einzelner Stadträte, die Haushaltsplanung detailiert für einzelne Einrichtungen (d. h. nach Kostenstellen) vorzunehmen. Zuerst mussten programmtechnisch die Grundlagen für diese detaillierte Planung durch die Softwarefirma am 16.01.2017 geschaffen werden. Diese detaillierte Planung gewährt eine bessere Übersicht und Verständlichkeit, bringt allerdings einen höheren Planungs- und Bearbeitungsaufwand mit sich.
Probleme ergeben sich insbesondere in der Abbildung des Werteverzehrs und bei den Abschreibungen.
Im Ergebnisplan konnte für das Haushaltsjahr 2017 der Haushaltsausgleich erreicht werden.
Derzeit werden für den Haushaltsplan die Bestandteile und Anlagen sowie die notwendigen Berichte erarbeitet, aktualisiert und zusammengestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Zusammenhang ist die Fortschreibung des Maßnahmeplans zur Rückführung der Liquiditätskredite.
Beratungsfolge
23.03.2017 Stadtrat Einbringung des Haushaltsplanentwurfs, danach schließt sich die
Beratung in den Fachausschüssen und Ortschaftsräten an
30.03.2017 Sondersitzung Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
1. Beratung zum Haushalsplan 2017
04.05.2017 Stadtrat Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2017