Auszug - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 14.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 20:10 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/65/0512/17 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG öffentliches Grün / Baumschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch:
- informierte die Ortschaftsräte über die Notwendigkeit der Änderung der
Baumschutzsatzung. Die zurzeit gültige Satzung tritt am 24.07.2017 außer Kraft. Für den
Fall, dass die Stadt Zeitz keine weitere Baumschutzsatzung erlässt, gelten die Bedingungen
gemäß §§14ff Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen des §39 BNatschG und
Fällgenehmigungen müssten dann beim Burgenlandkreis gestellt werden. Für betroffene
Bürger entstehen Mehrbelastungen und höhere Kosten.
Wichtigste Änderung ist die Änderung des Stammumfangs der geschützten Bäume von 100
cm auf 80 cm zu reduzieren. Dies entspricht der Stellungnahme der unteren
Naturschutzbehörde. Eine stichprobenartige Prüfung verschiedener Baumschutzsatzungen
im Burgenlandkreis ergab, dass überwiegend Bäume ab einen Stammumfang von 65 bis 80
cm unter Schutz gestellt sind.
Weiterhin wurde § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 um Pkt. J ergänzt.
- Der Reduzierung des Stammumfangs auf 80 cm kann nicht zugestimmt werden. Der
Ortschaftsrat ist der Meinung, dass die bisherige Regelung gut von den Bürgern
angenommen wurde und die Änderung eine Verschlechterung der Bedingungen für die
Bürger darstellt.
Antrag und Beschluss:
Der Ortschaftsrat stimmt über die Änderung des § 2 in der Baumschutzsatzung, den Stammumfang von 100 cm auf 80 cm für geschützte Bäume zu reduzieren, ab.
Beschluss Vorlage-Nr. VI/STR/65/0512/17
Satzung zum Schutz des Baumschutzbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Der Ortschaftsrat beschließt in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung unter Beachtung vorstehenden Abstimmungsergebnisses zur Änderung des § 2 der Satzung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 3 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 5
davon anwesend: 3
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: /