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Auszug - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VI/STR/65/0512/17 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Herr Immisch:

- informierte die Ortschaftsräte über die Notwendigkeit der Änderung der

  Baumschutzsatzung. Die zurzeit gültige Satzung tritt am 24.07.2017 außer Kraft. Für den

  Fall, dass die Stadt Zeitz keine weitere Baumschutzsatzung erlässt, gelten die Bedingungen

  gemäß §§14ff Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen des §39 BNatschG und

  Fällgenehmigungen müssten dann beim Burgenlandkreis gestellt werden. Für betroffene

  Bürger entstehen Mehrbelastungen und höhere Kosten.

  Wichtigste Änderung ist die Änderung des Stammumfangs der geschützten Bäume von 100

  cm auf 80 cm zu reduzieren. Dies entspricht der Stellungnahme der unteren

  Naturschutzbehörde. Eine stichprobenartige Prüfung verschiedener Baumschutzsatzungen

  im Burgenlandkreis ergab, dass überwiegend Bäume ab einen Stammumfang von 65 bis 80

  cm unter Schutz gestellt sind.

  Weiterhin wurde § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 um Pkt. J ergänzt.

- Der Reduzierung des Stammumfangs auf 80 cm kann nicht zugestimmt werden. Der

  Ortschaftsrat ist der Meinung, dass die bisherige Regelung gut von den Bürgern

  angenommen wurde und die Änderung eine Verschlechterung der Bedingungen für die

  Bürger darstellt.

Antrag und Beschluss:

Der Ortschaftsrat stimmt über die Änderung des § 2 in der Baumschutzsatzung, den Stammumfang von 100 cm auf 80 cm für geschützte Bäume zu reduzieren, ab.

 

 

 

 

Beschluss Vorlage-Nr. VI/STR/65/0512/17

Satzung zum Schutz des Baumschutzbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

Der Ortschaftsrat beschließt in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung unter Beachtung vorstehenden Abstimmungsergebnisses zur Änderung des § 2 der Satzung

 

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:          5

davon anwesend:            3

Ja-Stimmen:                                             3

Nein-Stimmen:                                  /

Stimmenthaltungen:                                 /

von der Abstimmung gemäß 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:        /