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Auszug - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz
Datum: Di, 14.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz
VI/STR/65/0512/17 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Suk, SG Leiter Öffentliches Grün / Baumschutz vom FB Technisches Zeitz, erläutert dem 0rtschaftsrat die Veränderungen der älteren Baumschutzsatzung vom 25. 07. 2014:

Alt: Befristung der Baumschutzordnung 3 Jahre

Neu: Unbefristet

Alt: Gesctzt sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr - § 2

Neu: Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr - § 2

Alt: Beschädigung der Baumrinde als verbotene Handlung nicht erwähnt     - § 3

Neu: Beschädigung der Baumrinde als verbotene Handlung hinzugefügt     - § 3 j

Alt:  Beschädigung der Baumrinde als Ordnungswidrigkeit nicht erwähnt    - § 10

Neu: Beschädigung der Baumrinde als Ordnungswidrigkeit hinzugefügt      - §10 j

 

 

 

 

Die venderte Baumschutzordnun wird mit folgendem Abstimmungsergebnis vom

Ortschaftsrat bestätigt:

 

Herr Suk verabschiedet sich vom 0R und verlässt anschließend die Sitzung

 


 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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