Auszug - Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 28.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:00 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VI/STR/65/0527/17 Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung
einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 |