Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Sondersitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||
Datum: | Do, 30.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/20/0536/17 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Laut Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 3 lautet der Text wie folgt:
„Diskussion über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.“
Anfragen Herr Nicolai:
1. Wo finden wir die Planungskosten für die Fördermittel Ausbau Schloss Moritzburg.
2. Was ist mit dem Projekt „Lindner – Wir für uns“ (Seite 344) gemeint?
3. Gibt es aktuelle Planungsvorstellungen für den zweiten Rettungsweg im Museum?
4. Woher resultieren die Erhöhungen im Stellenplan bei den Hausmeistern?
Zu 4. Herr Flammiger
Im Stellenplan 2016 / 2017 werden 6 Vollbeschäftigtenstellen eingespart.
Der Stellenplan wurde der neuen Entgeltverordnung angepasst. Danach haben Beschäftigte die Möglichkeit, auf Antrag eine andere Eingruppierung zu erhalten. Bei einer Stellenneubesetzung würde die Eingruppierung greifen und bei den aktuellen Stelleninhabern nur dann, wenn diese erfolgreich einen Antrag stellen. Die alten Eingruppierungen wurden als Abgang ausgewiesen und die neuen Eingruppierungen als Zugang. Im kommenden Jahr ist der Stellenplan dann nicht mehr so unübersichtlich.
Zu 1. Frau Langenberg
Die Investitionen für das deutsche Kinderwagenmuseum findet man auf Seite 322 unter den Produkten 25200.681100 und 25200.783100. Hier wurde beim Land ein Antrag zur Fortführung der Maßnahme gestellt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde bereits bewilligt. Eine insgesamte Bewilligung für den Antrag liegt noch nicht vor.
Zu 2. Frau Langenberg
Hier geht es um die Zeitzer Ziege, die nun im April aufgestellt werden soll. Es handelt sich um Durchlaufgelder (Spenden).
Zu 3. Herr Immisch
Es ist vorgesehen, die Etage über der jetzigen Kinderwagenausstellung auch zu nutzen, da der Fahrstuhl bis in die diese Ebene fahren kann. Diese Nutzung kann erst erfolgen, wenn ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist. Im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Decke über der Kinderwagenausstellung und der Lücke, die durch den Einsturz des Marstalles entstanden ist, kann mit GRW-Fördermitteln die Lücke geschlossen und der zweite Fluchtweg dort integriert werden.
Herr Nicolai:
5. Ist das Projekt zur Gewaltprävension in Zeitzer Vereinen wieder vorgesehen?
6. Warum wurde der Ansatz für die Ausstattung der Höhenrettung gekürzt?
7. Warum werden die Gefahrgutgerätewagen, TSFW Luckenau und das Kat-Fahrzeug
Theißen nicht mehr beschafft?
8. Wurde für den Gefahrgutgerätewagen Zeitz der Fördermittelantrag in Höhe von 200.000
Euro gestellt?
Zu 5. Frau Langenberg
Die Mittel für das Projekt Gewaltprävension wurden wieder eingestellt.
Zu den Anfragen 6, 7 und 8 erfolgt die Beantwortung zur Niederschrift. (Anlage 1)
Herr Schröder:
Auf Anfrage von Herrn Schröder zur Ausstellung in Gelenau (bezüglich Kinderwagenmuseum); hier sollen Exponate nach Zeitz geholt werden, informiert Frau Langenberg, dass dies Thema im nächsten Gespräch mit Frau Otto ist. Näheres kann dazu noch nicht gesagt werden.
Weiter wünscht Herr Schröder eine Aktualisierung der Übersicht über Mieten, Pachten und Betriebskosten.
Wie hoch sind die Erträge der Stadt Zeitz für Veranstaltungen, die nicht im Friedenssaal bzw. in der Bibliothek stattfinden? (wird im nichtöffentlichen Teil nochmals angesprochen)
Die Personalkosten in der Stadt Zeitz sind im Vergleich zur Einwohnerzahl sehr hoch.
Oberbürgermeister zu den Personalkosten:
Welche Vergleichswerte wurden herangezogen, um diese Feststellung zu äußern?
Es gibt Vergleichswerte, mit denen die Stadt Zeitz konfrontiert wird, wenn der Landesrechnungshof die Personalkosten prüft. Seitens der Verwaltung ist man stetig bemüht, diese Kosten so gering wie möglich zu halten. Man darf nicht nur die Gesamtsumme betrachten, sondern auch die detaillierte Aufrechnung der einzelnen Fachbereiche.
Oberbürgermeister zu den Erträgen:
In der Komunalverfassung wurde ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, Vermögen, das die Veraltung nicht benötigt, zu veräußern. Dies muss im Einzelnen in jedem Fall einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen werden.
Ergänzung Herr Flammiger zu den Personalkosten:
Beim Vergleich der tatsächlichen Personalkosten 2015 und 2016 wird festgestellt, dass eine Steigerung von 967.000 Euro zu verzeichnen ist.
Im Bereich der Verwaltung erfolgte von einem Jahr zum anderen eine Erhöhung um 280.000 Euro aufgrund der Tariferhöhung. Der weitaus größere Teil liegt im Bereich der Erzieher. Hier gab es 900.000 Euro an Mehrkosten durch neue Vorgaben. Zusammen ergibt das eine Summe von 1.100.800 Euro. Tatsächlich sind die Personalkosten „nur“ um ca. 970.000 Euro gestiegen. Das zeigt, dass im Bereich der Verwaltung etwa 210.000 Euro eingespart wurden.
Aktuell liegen 40 % der Personalkosten im Bereich der Erzieher.
Herr Schröder:
Im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt unter dem Punkt Haushaltskonsolidierung wird dazu einiges sehr detailliert erläutert. Die Fraktionen sollten dieses Gesetzblatt näher betrachten, um in der Sitzung am 27.04.2017 dem Haushaltsplan positiv zuzustimmen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Laut Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 3 lautet der Text wie folgt:
„Diskussion über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.“