Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 03.04.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/20/0536/17 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Einführend informiert Frau Schürmann zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017.
Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen; im Gegensatz zum investiven Bereich.
Hier ist die Aufnahme eines Kredites geplant.
Voraussetzung für die Durchführung aller Investitionen ist die Unabweisbarkeit.
Die Beschlussfassung des Finanz-/RPA erfolgt gemeinsam mit dem Haupt- und Wirtschafts- ausschuss am 27.04.2017.
Frau Langenberg führt aus, das in diesem Jahr die Bereitstellung der finanziellen Mittel für alle Aktivitäten des Stadtjubiläums Schwerpunkt sind. Dafür liegen entsprechende Beschlüsse des Stadtrates vor.
Einschränkungen im investiven Bereich besonders in den Grund- und Sekundarschulen und Kindertageseinrichtungen aber auch bei den Bädern gibt es schon mehrere Jahre. Sie sind vom Fachbereich nur schwer zu akzeptieren; für die Folgejahre werden erneut Gelder beantragt.
Im Rahmen der Diskussion werden durch die Ausschussmitglieder folgende Hinweise gegeben:
Sanitäreinrichtungen Sekundarschule III
Das Schreiben des Schulelternrates ist dem Fachbereich bekannt; an der Behebung des Problems wird gearbeitet.
Antrag auf Erhöhung Lohnkostenzuschuss Kreativitätszentrum Zeitz e. V.
Eine mögliche Förderung durch die Stadt Zeitz wurde geprüft. Der Fachbereich sieht keine Möglichkeit, den Zuschuss zu erhöhen. Der Verein wird entsprechend informiert.
IG Unterirdisches Zeitz e. V.
Am heutigen Tag hat der Verein den Antrag auf Erlass von offenen Forderungen bei der Stadt gestellt.
Dieser wird jetzt geprüft und für den Fachausschuss eine entsprechende Empfehlung vorbereitet.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 7 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |