Auszug - Bericht über den aktuellen Stand zum Haushaltsplan durch das Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen (mündlich)
Sondersitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 5 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | ||
Datum: | Do, 30.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:05 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Frau Schürmann:
Auf Bitte des Vorsitzenden wird heute über das Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde vom 10.03.2017 sowie über das Ergebnis der ersten Vorprüfung der Investitionsmaßnahmen durch die Kommunalaufsichtsbehörde berichtet.
Der Investitionsplan sieht ein Auszahlungsvolumen für das Jahr 2017 in Höhe von 11,8 Mio. Euro vor. Die Finanzierung dieser Investitionsmaßnahmen erfolgt zum einen aus der Investitionspauschale in Höhe 1.000.300 Euro. Weitere Finanzierungsmittel sind die Fördermittel. Es ist aber auch erforderlich, zur Finanzierung der notwendigen Investitionsmaßnahmen Kredite in Höhe von 1.324.500 Euro aufnehmen. Diese Kreditaufnahme bedarf in jedem Fall der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Aus diesem Grund wurde der Investitionsplan der Kommunalaufsichtsbehörde zur Vorprüfung Anfang Februar übergeben.
Die Stellungnahme liegt vor und wurde den Stadträten übergeben. Das wesentliche Kriterium, welches es zu erfüllen gilt ist, dass alle Investitionsmaßnahmen sachlich und zeitlich unabweisbar sein müssen. Die Verwaltung ist gehalten, diese sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit entsprechend zu begründen und nachzuweisen.
Dies wurde schon in erheblichem Umfang durch die Fachbereiche getan. Die Begründungen wurden der Kommunalaufsichtsbehörde übergeben. Für einzelne Maßnahmen, die in dem Schreiben konkret benannt sind, ist die Begründung noch nicht ausreichend.
Das betrifft Investitionsmaßnahmen im freiwilligen Bereich, die Kinderspielplätze und die Neugestaltung des Kinderwagenmuseums.
Weiter wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Eigenbeschaffung finanzieller Mittel oberste Priorität hat. Das betrifft die Fördermittelbeschaffung und die zeitnahe Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Ein weiterer Punkt im Schreiben ist, dass sich in den vergangenen Rechnungsperioden (Haushaltsjahre 2015 und 2016) Überschüsse im Investitionsbereich ergeben haben. Die Ursachen liegen vorallem darin, dass die Haushaltspläne relativ spät rechtswirksam wurden und die Maßnahmen nicht so ausgeführt werden konnten, wie geplant.
Derzeit liegen noch keine bestätigten Jahresabschlüsse vor. Aus dem Grund, wurden die Überschüsse in der Planung noch nicht berücksichtigt. Hierzu wird es noch Gespräche mit der Kommunalaufsichtsbehörde geben.
Das Schreiben wurde in der Dienstberatung mit allen Fachbereichsleitern erläutert und entsprechende Begründungen dazu werden noch nachgearbeitet. Mit der Einreichung des Haushaltsplanes 2017 an die Kommunalaufsichtsbehörde werden diese zur nochmaligen Prüfung mit eingereicht.