Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 18.04.2017 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0518/17 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Baumann:
- erläuterte die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des
Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“. Es gibt Flächenbeiträge, z.B. für die Landwirtschaft
und Erschwernisbeiträge, überwiegend für bebaute und versiegelte Flächen.
Bis zu einer Bagatellgrenze von 5,00€ werden keine Beiträge erhoben und 2017 sollen
erstmals für 2015 Beiträge erhoben werden.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |