Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 25.04.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:50 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/20/0536/17 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Schürmann:
• 2017 Haushaltsplan am 23.03.2017 im Stadtrat vorgestellt → durchläuft aktuell
Fachausschüsse und Ortschaftsräte → nach Beschlussfassung werden Unterlagen bei
Kommunalaufsicht (KA BLK) eingereicht und im Anschluss veröffentlicht →
Rechtswirksamkeit voraussichtlich 30.06.2017 (Fördermittelanträge sind an Terminplan
gebunden)
• Ergebnisplan geringer Überschuss → Investitionen werden bereits gedeckt durch Rücklage,
Fördermittel (FM), Straßenausbaubeiträgen, etc. → reicht jedoch nicht ganz, daher
Kreditaufnahmen notwendig
• Oberste Priorität: weiterführen und fertigstellen der lfd. Baumaßnahmen (aus 2016)
• Zweite Priorität: neue Maßnahmen aus 2016 für 2017 eingeplant
• Dritte Priorität: neue Maßnahmen die unabweisbar sind
◦gesetzlich oder vertraglich verpflichtend
◦Brandschutz, Gefahrenabwehr
◦FM mit 80%iger Förderquote
◦wirtschaftlich unrentabel bei Aufschub
• KA BLK hat bereits einige Maßnahmen zugestimmt
• einige Maßnahmen wurden von KA BLK bemängelt → Genehmigung steht noch aus
• derzeit wurden größtenteils alle Maßnahmen (Erträge + Aufwand) eingeplant → im HH-Jahr
2018 ist jedoch mit geringeren Einnahmen (↘ 6 Mio. EUR und ↘ 3,2 Mio. EUR an LSA) und
höheren Abgaben ( ↗ 2,5 Mio. EUR an Kreis) zu rechnen
• Konsolidierungsgedanke verschärft sich i.d.R. Einsparungen, Nacherhebungen → jedoch
solle Zeitz noch attraktiv bleiben
• Stadträte forderten eine Planungsübersicht nach Kostenstellen
• neuer Haushaltsplan 2018 soll im November 2017 rechtswirksam sein (Auflage von KA
BLK)
• Neu ab 2018:
◦ Ortsbürgermeister erhalten Einladung in Verwaltung zum HH und erhalten Erläuterungen
→ tragen diese den jeweiligen OR vor, eine Abstimmung soll es in bisheriger Form nicht
mehr geben
◦ auf Wunsch kommt Verwaltung auch gerne in die Sitzungen der jeweiligen OR (Antrag
vorab)
◦ Herr Borde lehnt diese Vorgehensweise energisch ab und bezeichnet diese als weiteren
Demokratieabbau, Verstoß gegen § 84 Abs. 2 Punkt 1 KVG Land Sachsen – Anhalt
◦ somit der Gesamtüberblick nicht mehr gegeben ist
- Ortschaftsrat wurde von Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft gewählt um sich um die
Belange der Ortschaft zu kümmern → diese nimmt der OR Theißen sehr ernst, was durch
o.g. Verfahrensweise nicht mehr umfänglich gegeben ist.
◦ Herr Borde: Ortschaftsrat wird auch gar nicht mehr nach Bedarf gefragt
z.B. sind seit 2010 ist die zugesicherte Erweiterung der Straßenbeleuchtung (3 Stck.
Straßenleuchten) im Birkenwege bis Einmündung H.- Heine – Straße, nicht erfolgt.
Allgemeine Anfragen zum TOP 7:
Herr Ronneberger:
- Was ist mit OFL Entwässerung Sandberg gemeint?
(Tabelle 2, Investitionen, Pkt. 3) → Baumaßnahme 2018 - Eigenbetrieb Abwasser
Herr Köstler:
- Was verbirgt sich unter Unterhaltung Grundstücke & Gebäude? Bsp. Feuerwehr, Hort
bzw. Dorfgemeinschaftshaus, warum 11.900 EUR Heizkosten?
Herr Meinecke:
- Stadt muss in Vorzahlung gehen (Betriebskosten), Mieter zahlen dann im Folgejahr ein.
Hier müssen die Einnahmen gegenüber gestellt werden! Dann wird es nachvollziehbar.
Herr Köstler:
- Warum 11.300 EUR für Unterhaltung Sportstätten? Obwohl Zuschüsse auch sep. an
Vereine gehen?
Herr Meinecke:
- diese Summen dient den Bauhofmitarbeitern für Pflege und den den Betriebskosten der
Objekte
Herr Ham:
- Warum wurden nicht schon 2016 Rücklagen für 2018 (Gewerbeabgaben) gebildet?
Frau Schürmann:
- Diese war durchaus geplant, jedoch nicht möglich, da viele Immobilien renoviert werden
mussten → ZZ war gar nicht in der Lage hierfür Rücklagen zu bilden
Herr Fuckner:
- Der Haushalt steht schon am Limit durch steigende Abgaben an Land und Kreis → selbst
wenn die Stadt die Steuern erhöht, ist in 2 Jahren das gleiche Problem
- Sport, Vereinsleben und Kultur machen das Leben lebenswert → bei Einsparungen an den
Stellen wandern auch die letzten hier ganz besonders junge Menschen aus der Region ab.
Die kommunale Politik muss fordern, um Attraktivität weiterhin gewähren zu können !
Herr Borde:
- Ist anzunehmen das KA BLK der Kreditaufnahme zur Sicherung der
Investitionsmaßnahmen zustimmen wird?
Frau Schürmann:
- Klare Zusage gibt es noch nicht, jedoch stehen möglicherweise Investitionsüberschüsse aus.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |