Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 17.05.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0554/17 Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Herr Strauch wies darauf hin, dass im Plan die Straßennamen nicht erkennbar sind.
Weiterhin fragt er an, was aus unserem Motto „Hinein in die Mitte“ wird, widerspricht eine Bebauung an dem Standort nicht diesem?
Da der Abriss über Stadtumbau-Ost gefördert wurde besteht doch eine Sperrfrist zur Wiederbebaubarkeit?
Herr Immisch prüft dies bis zur Sitzung des Hauptausschusses.
Auch Frau Tischendorf äußert Bedenken zu einer Bebauung außerhalb der Stadtmitte.
Herr Hedrich schlägt eine Prüfung des Standortes I.-Kant-Straße zur Eigenheimbebauung vor.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren für die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für den Teilbereich: A 4 Zeitz - Ost
Der Teilbereich ist in der Anlage dargestellt. Der in der Anlage dargestellte Teilbereich ist Bestandteil der Beschussvorlage.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |