Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Luckenau | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 23.08.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:25 | |||||||
Raum: | Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße | |||||||
Ort: | Schulstraße, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0584/17 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“ | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Villiers erhält das Wort:
- die mit der Erstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten trägt die
NaturStromAnlagen GmbH
- er macht Ausführungen zum vorliegenden Beschlussvorlage Projekt Solarpark Zeitz –
Luckenau
danach erhalten Herr Sträßner und Herr Wackwitz das Wort:
- Sie machen Ausführungen zum Stand der Vorbereitungsarbeiten
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 6 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |