Auszug - Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.09.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0576/17 Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung
- Einmündung Steinsgraben in den Brühl/ die Steintorvorstadt bis zur Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße
- Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße bis Einmündung Besenstraße
sowie der Aufwandsspaltung zum
1. Abschnitt:
- Fahrbahn
- Gehweg
- Beleuchtung
- Begrünung
- Oberflächenentwässerung
- Parkflächen
2. Abschnitt:
- Fahrbahn
- Gehweg
- Begrünung
- Oberflächenentwässerung
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |