Auszug - Information durch den Ortsbürgermeister, zu Nachverhandlungen mit der Stadt Zeitz zum Ergebnis aus der Fusion mit der Stadt Zeitz, nach der Gemeindegebietsreform ab den 01.01.2010. Damit soll die Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und der Erhalt sowie das Betreiben der kommunalen, öffentlichen Einrichtungen in der Ortschaft Theißen gesichert werden.
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | |||
TOP: | Ö 11 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Di, 26.09.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:40 | ||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | ||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | ||
Herr Borde:
- begründet diesen Tagesordnungspunkt und trägt seinen Ortschaftsräten und den
anwesenden Personen im Bürgerraum folgendes vor:
Seit der Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die Stadt Zeitz zum 01.01.2010, muss man zum jetzigen Zeitpunkt feststellen, dass es, wenn so weiter verfahren wird wie bisher unser Ort in Sauberkeit, Ordnung und in der Sicherheit nicht mehr den normalsten Anforderungen, auf die unsere Bürgerinnen und Bürger Anspruch haben, entspricht.
Ursache sind die nicht zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Seit der Eingemeindung hat die Ortschaft Theißen:
• mit seinen Steurern, Mieteinnahmen, Gebühren, Grundstücksverkäufen, anteilige
Landeszuweisungen, u.a. ca. 8,5 Mio. EUR in die Stadtkasse eingebracht
• wurden keine Investitionen mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt in Theißen getätigt.
Wir sind gezwungen zum Handeln, da unsere Lebensqualität in unserem Ort schlechter
geworden ist und weiter an Qualität verliert. Unseren Ort soll lebenswert für Junge
Menschen und junge Familien bleiben, dass muss unser aller erstes Ziel sein. Zukunft
aufbauen und sichern ist unsere Hauptaufgabe.
Die Menschen die schon viele Jahre in unserem Ort leben, haben es verdient das wir ihnen
wie bis zum 31.12.2009, dass alles erhalten, dafür haben sie uns ihr Vertrauen gegeben.
Es wird rückwärts - und abwärts gehen im ländlichen Bereich, weil die Stadt nicht fair mit
den Ortsteilen umgeht.
Hier nur ein paar Beispiele:
• keine neuen Investitionen
• zu wenig Mittel für die Aufgabeerfüllung im Bereich Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit.
• zu wenig Mittel für Vereins- und Heimatpflege,
• Falschentscheidung durch den Stadtrat zu der Investition mit privaten Investor zur
Baumaßnahme „Barrierefreies Wohnen“ in Theißen, dadurch zwei Jahre Zeitverzug.
• Bevorstehende und geplanter Verkauf der Gemeindeimmobilien an die WBG.
- Für Mieter, Bürger von Theißen droht Mieterhöhung, wir müssen das verantworten.
Diskussion zum Protokollbeschluss:
Herr Köstler:
- Ist es richtig, dass dann der Ortschaftsrat mit dem Stadtrat über die Höhe der Mittel
verhandeln wird?
Herr Borde:
- Ja, das ist so.
Herr Forner:
- Unterstützt dieses Vorhaben, jedoch möchte er darauf hinweisen, dass nicht alle
Ortschaftsräte damals nach Zeitz wollten
Herr Fuckner:
- Wie genau können wir uns das vorstellen, dass spezielle für Ordnung und Sicherheit
Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden sollen?
Herr Borde:
- Denkt an ein spezielle für diese Zwecke bereitgestelltes und festgelegtes Finanzvolumen,
welches ausschließlich der Ortschafts Theißen zur Verfügung steht.
Herr Meinecke (als Vertreter der Stadt und auch als Bürger von Theißen):
- Wie soll dieses mit den Kompetenzen im Zusammenhang gebracht werden?
Herr Borde:
- Kann dieses nicht verwalten, jedoch möchte er zukünftig die Maßnahmen vollumfänglich
überwachen können. Auch ist sein Ziel die Bauhofverwaltung für seinen Ort wieder zu
übernehmen, diese Kompetenz fordert er sich zurück. In anderen Bundesländern in
Deutschland ist dieses gar nicht zugelassen. Hier können die Ortschaften bürgernah an den
Vorhaben teilhaben und haben Einblicke, nur in Sachsen-Anhalt ist dieses eingeschränkt.
Herr Immisch begründet warum bisher nur die Rücklage der Ortschaft berührt wurde:
- Laut Kommunalaufsichtsbehörde ist es eine Auflage zuerst die Rücklagen aufzubrauchen.
Protokollbeschluss des Ortschaftrates Theißen
Ortschaftsratsitzung am 26.09.2017 19.00Uhr Bürgerraum Schulstr.9, 06711 Zeitz OT Theißen
Sehr geehrte Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte,
es gibt in jeder Situation Möglichkeiten zum Versuch etwas zu ändern, in unserem Fall ist das zunächst die Verhandlung mit der Stadt Zeitz und auf der gesetzlichen Grundlage, der erste Schritt.
Entsprechend KVG des Landes Sachsen-Anhalt § 84 Abs.3 Pkt. 1-9 und entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Zeitz §19 Abs.5 Pkt.1 bis 7., beantragt der Ortschaftsrat Theißen
Im Haushalt 2018 und in den folgenden Haushaltsjahren, die Einstellung von Haushaltsmitteln als Budget für die Ortschaft Theißen. Damit sollen die dem Ortschaftsrat obliegenden Aufgaben nach KVG §84 Abs.3 Pkt. 1 bis 9 erfüllt werden.
Die Summe der zur Verfügungsmittel soll gesondert mit dem Ortschaftsrat verhandelt und beschlossen werden.
Abstimmung zum Protokollbeschluss des Ortschaftsrates Theißen vom 26.09.2017 wird beantragt,
entsprechend KVG (LSA) §84 Abs.3 Pkt.1-9 und Hauptsatzung d. Stadt Zeitz §19 Abs.5 Pkt. 1-7
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:10
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
von der Abstimmung
gemäß § 33 KVG LSA) ausgeschlossen: /