Auszug - Anhörung des Ortschaftsrates zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 26.09.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:40 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/20/0619/17 Anhörung des Ortschaftsrates zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beteiligung einer Ortschaft | |||||
Verfasser: | SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Borde bemerkt:
- neun Tage vor der Sitzung hat er diese Unterlagen erhalten - diese genauestens zu sichten
ist unzumutbar
Folgende Punkte sind fraglich oder fehlerhaft dargestellt:
• Pkt. 6.1.1.
- Bußgelder durch Blitzer (ab 2020 ist die Ortsumgehung voraussichtlich fertiggestellt –
weniger Verkehr in der Ortschaft - weniger Erträge durch Blitzer und eine Neuverhandlung
durch Verpachtung muss durchgeführt werden)
• Stehen die Steuererhöhungen im Verhältnis zur Wirtschaftsförderung?
- Bürger die bereits zu DDR Zeiten gebaut haben müssen nun noch höhere Gebühren und
Steuern zahlen (Straßenreinigung, Grundsteuer A+B)
- Hier kann es dazu kommen, dass Häuser verkauft werden müssen, da finanzielle Belastung
für Bürger (z.B. Rentner ) zu hoch wird
• Maßnahme 8 - Was ist mit dem Einsparungspotential in der Verwaltung selbst
(Vorbildfunktion)?
- Neue Tarifverhandlungen 2018 stehen an
- Wurden hier auch Organisationsuntersuchungen durchgeführt?
• Erhöhung Eintrittsgelder - Was bleibt den sozialschwachen und kinderreichen Familien, dann
noch? Wo können diese eigentlich noch hingehen? Hiermit greift man die armen Bürger an.
Dennoch leistet sich die Stadt einen teuren Bahnhof, für den eigentlich die Deutsche Bahn
zuständig gewesen wäre.
Herr Ham:
- Aus Seite 5 in den Unterlagen. Summieren sich die Beträge in den 4 Jahren auf oder
handelt sich immer um eine Endsumme zum Jahresende? Gemäß Seite 3 Pkt. 3 Abs. 3
letzter Satz, steht hier, dass sich das Defizit summiert.
Herr Sonntag:
- Ja, die Beträge summieren sich.
Herr Ham:
- Dann fragt er sich, wie das jemals wieder ausgeglichen werden soll und warum wir hier
einen Konsolidierungsplan erstellen, wenn wir doch mehr und mehr Schulden machen. Das
verärgert doch nur die Bürger noch mehr!
Herr Köstler:
- Warum denn diese Jahre?
Herr Sonntag:
- 3 Jahre liegen dem Haushaltsplan vor + 5 weitere für die Konsolidierung (vom Gesetzgeber
vorgegeben).
Herr Köstler:
- In der Tabelle auf Seite 26/27 stimmen die Summen nicht!
Herr Fuckner:
- Woher kommt dieser Sprung in dem Bereich Kultur? Das trifft auch für andere Positionen in
der Tabelle zu und ist nicht nachvollziehbar. Er hofft auf einen Anstieg der Zuwendungen für
Sportstätten und dass auch Theißen hiervon etwas abbekommt.
Herr Sonntag:
- prüft dieses.
Herr Forner:
- Gemäß Seite 26 - Zuschüsse für Freibad. Warum dieses eingestellt, wenn doch keine
Pächter mehr vorhanden oder gibt es hier Neuigkeiten?
Herr Grigore:
- Warum eigentlich diese Konsolidierung, wenn doch letztlich das Defizit nicht sinkt? Hätte
man sich dieses dann nicht sparen können?
Herr Meinecke:
- Es ist von Gesetzeswegen und der Kommunalaussichtsbehörde gefordert dieses Konzept
aufzustellen. Somit ist die Kommune verpflichtet sich mit der Sache auseinanderzusetzen
und zeigt Gut Willen an den Punkten die Einsparungspotential zulassen.
Alle Verwaltungsmitarbeiter haben alte Arbeitsverträge, dadurch wurde bereits in den letzten
10 Jahren einiges eingespart. Leider ist dem so, dass diese nicht weiter verlängert werden
dürfen und demnach die Kosten nicht zu minimieren sind.
Herr Köstler:
- Es sind einfach zu viele Fehler und Unklarheiten in diesen Plan - er kann diesem nicht
zustimmen.
Beschluss:
ohne
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 9 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | /
|