Auszug - Anhörung des Ortschaftsrates zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Di, 10.10.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/20/0619/17 Anhörung des Ortschaftsrates zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beteiligung einer Ortschaft | |||||
Verfasser: | SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Prahlow:
- erläuterte das Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz.
Aufgrund der Situation, dass der Haushaltausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht
werden konnte, ist die Stadt Zeitz verpflichtet, auf §100 Abs. 3 KVG LSA ein
Haushaltskonsolidierungskonzept auf zustellen und mit der Haushaltsatzung durch den
Stadtrat zu beschließen. Dieses Konsolidierungskonzept ist die Voraussetzung für die
Genehmigungsfähigkeit der Haushaltsatzung 2018.
Das ausgewiesene Defizit von ca. 3,9 Mio. € besteht unter der Voraussetzung, dass alle
Maßnahmen des vorliegenden Haushaltkonsolidierungskonzeptes umgesetzt werden
können. Ursache der Fehlentwicklung ab dem Haushaltjahr 2018 ist die geänderte
Finanzausstattung der Stadt für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben
Möglichkeiten zu Maßnahmen im Aufgabenbereich der Pflichtaufgaben sind sehr begrenzt.
Demzufolge sind die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben zu konsolidieren.
Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen im vorliegenden Konzept wurden ausführlich von
Frau Prahlow den zur Kenntnis gebracht.
Der Ortschaftsrat nimmt die Empfehlungen des vorliegenden
Haushaltkonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für das Jahr 2018 zur Kenntnis.
Beschluss:
ohne