Auszug - Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.10.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0623/17 Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kultur und Tourismus | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Herr Köstler:
Bei der Zusammenrechnung der Sponsoringgelder bezüglich des MDR Burgenland-Open-Air-Konzertes ergibt dies ca. 55.000 Euro. In der Presse wurde über 70.000 Euro geschrieben.
Wie ist das zu erklären?
Im Nachgang zur Sitzung erfolgt die Beantwortung des Fachbereiches 40 wie folgt:
„Es sind bereits am 06.03.2017 Spenden in Höhe von 10.000,00 € und 5.000,00 € von der Sparkasse Burgenlandkreis eingegangen, die zu einem großen Teil für Veranstaltungen zur 1050 - Jahr - Feier eingesetzt wurden.
Der Hauptausschuss hat dem Antrag auf Genehmigung dieser Zuwendungen bereits in vorangegangenen Sitzungen zugestimmt.“
Beschluss:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Zuwendungen gemäß beigefügter Anlage zu. Der Wert der einzelnen Zuwendungen liegt zwischen 1.500,00 € und 14.276,00 €.
Die Verausgabung der Mittel wurde auf der Grundlage der Sponsorenverträge hauptsächlich für die Durchführung des MDR-Burgenland-Open-Air eingesetzt. Weitere Sponsorenmittel wurden für das Theaterprojekt „Im Gottes eigenem Land“ eingeworben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |