Auszug - 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.10.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0606/17 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Frau Vincenz:
Es gab einige Änderungen zur vorliegenden 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung.
Zum einen gab es grammatikalische Korrekturen, zum anderen wurden neue Sachen aufgenommen, wo es seitens der Stadt noch keine Regelungen gab.
Im Bauausschuss gab es die Diskussion zu einem Änderungsantrag, dass auf dem Rundweg am Schwanenteich ein Hundeverbot ausgesprochen werden soll. Dies wurde im Bauausschuss befürwortet. Somit ist dieser Änderungsantrag im heutigen Ausschuss auch zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach eingehender Diskussion sind sich die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses einig, dass dem Vorschlag aus dem Bauausschuss nicht zugestimmt wird. Die Vorlage wird in der ausgereichten Form beschlossen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 26.10.2017 die 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28.01.2010.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |