Auszug - Benennung der Fußgängerbrücke über den Wendischen Berg in "Eduard-Tretrop-Brücke" Antrag: Fraktion Freie Wähler
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 15.11.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0625/17 Benennung der Fußgängerbrücke über den Wendischen Berg in "Eduard-Tretrop-Brücke" Antrag: Fraktion Freie Wähler |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Freie Wähler | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Prüfe stellte den Antrag, dass auf der Tafel „Eduard-Tretrop-Brücke“
der Zusatz „(Erbauer der Zeitzer Drahtseilbahn)“ aufgenommen wird.
Herr Musgiller (im Namen seiner Fraktion) wird dieser Vorlage nicht zustimmen, da Eduard Tretrop diese Brücke weder geplant noch gebaut hat. Daher ist der Name für diese Brücke nicht gerechtfertigt.
Eduard Tretrop hat viele andere Sachen geleistet, vor allem im Gebiet Schiller-/Goethestraße.
Eine Ehrentafel an einem dieser Grundstücke wäre also richtiger.
Vorschlag der SPD-Fraktion ist, eine Tafel am Grundstück Thomas-Mann-Str. 4 anzubringen.
Die Abstimmung erfolgte für den Vorschlag, eine Tafel am Grundstück Thomas-Mann-Str. 4 anzubringen.
Herr Exler wird diesen Vorschlag an den Verein „Historische Drahtseilbahn Zeitz e.V.“ weiterleiten mit der Anfrage, ob dieser auch die Kosten für eine Tafel an anderer Stelle übernehmen würde.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die namenlose Fußgängerbrücke über den Wendischen Berg in
Eduard-Tretrop-Brücke
zu benennen.
Änderungsantrag:
Eine Gedenktafel mit dem Zusatz „(Erbauer der Zeitzer Drahtseilbahn)“ soll am Grundstück Thomas-Mann-Str. 4 angebracht werden.
Abstimmungsergebnis zu den Anträgen:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |