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Auszug - 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 20.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0616/17 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Im Finanz-/ Rechnungsprüfungsausschuss am 07.11.2017 wurde durch die Fraktion Freie Wähler Zeitz die Änderung der Entgeltordnung wie folgt beantragt:

Das Kellergewölbe der Mälzerei kann als Tagungsraum genutzt werden. 

Für die Nutzung von Montag bis Donnerstag erhebt die Stadt Zeitz einen

Betrag von 54 €/ Tag sowie am Freitag, Samstag und Sonntag von 108 €/ Tag.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 15.06.2012 (öffentlich bekannt gemacht am 23.06.2012).

 


Abstimmungsergebnis

mit der Ergänzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.11.2017

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0