Auszug - 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 20.11.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0616/17 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Im Finanz-/ Rechnungsprüfungsausschuss am 07.11.2017 wurde durch die Fraktion Freie Wähler Zeitz die Änderung der Entgeltordnung wie folgt beantragt:
Das Kellergewölbe der Mälzerei kann als Tagungsraum genutzt werden.
Für die Nutzung von Montag bis Donnerstag erhebt die Stadt Zeitz einen
Betrag von 54 €/ Tag sowie am Freitag, Samstag und Sonntag von 108 €/ Tag.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 15.06.2012 (öffentlich bekannt gemacht am 23.06.2012).
Abstimmungsergebnis
mit der Ergänzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.11.2017
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |