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Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz
Datum: Di, 19.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz
VI/STR/65/0655/17 Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Schenk:

- informiert über den Inhalt der Vorlage. Hier sollen soll für den Bereich Westplatz in
  Nonnewitz die Möglichkeit zum Bauen geschaffen werden. Die betroffenen Grundstücke
wurden bereits im FNP zur Bebauung ausgewiesen.


Beschluss:

 

Der Ortschaftsrat von Nonnewitz beschließt die Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz.

 

Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97  ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/