Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||
Datum: | Di, 19.12.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:05 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0655/17 Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Schenk:
- informiert über den Inhalt der Vorlage. Hier sollen soll für den Bereich Westplatz in
Nonnewitz die Möglichkeit zum Bauen geschaffen werden. Die betroffenen Grundstücke
wurden bereits im FNP zur Bebauung ausgewiesen.
Beschluss:
Der Ortschaftsrat von Nonnewitz beschließt die Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz.
Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97 ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |