Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 13.02.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:20 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/65/0701/18 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung- | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse gab folgende Erläuterungen zur 2. Änderungssatzung zur Satzung über die
Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz.
Die 2. Änderungssatzung wurde bereits im Ortschaftsrat vorgestellt. Da der Stadtrat die
Vorlage in die Verwaltung zurückverwiesen hat, erfolgte eine Neukalkulation unter folgenden
geänderten Rahmenbedingungen:
1. Der Kostendeckungsgrad der Straßenreinigung wurde von 75 % auf 80 % erhöht, d. h., ab
dem Jahr 2018 wurde der städtische Kostenanteil auf 20 % bisher 25 % festgelegt.
2. Bei der Berechnung der Personalkosten wurde der Stellenanteil für die Straßenreinigung
reduziert
Nach geltendem Recht sind Kommunen mit defizitärer Haushaltlage rechtlich verpflichtet,
ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und die auf die Bürger umzulegenden Kosten im
höchstmöglichen Rahmen festzusetzen.
Die Ist-Zahlen 2015 - 2017 und die voraussichtlichen Kosten 2018 - 2020 sind in die
Kalkulation eingeflossen sowie die tatsächlichen Ausgaben für die SSBZ GmbH für das Jahr
2017.
Die SSBZ GmbH wurde aufgefordert die Aufwandskalkulation zu überprüfen. Die Prüfung
ergab keinen Spielraum zur Kosteneinsparung (höhere Deponiegebühren, erhöhte
Kehrleistung von 9,5 Monate auf 11 Monate).
Bereits bei der ersten Vorstellung der 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebühr
wurde vom Ortsbürgermeister und Ortschaftsrat angeregt, den Kehrrhythmus der
Reinigungsklassen zu überprüfen. Die Leipziger Straße in der Ortschaft Zangenberg ist in
Reinigungsklasse B eingruppiert. Hier erfolgt eine Reinigung 1x wöchentlich. Die Straße ist
nur noch eine Orts- und Anliegerstraße und Ortschaftsrat und Bürger sind der Meinung, dass
eine 14 tägige Reinigung ausreichend ist.
Auch die Frage des Ortsbürgermeisters, warum die Straßenreinigung nicht bundesweit
ausgeschrieben wurde und der Dienstleistungsvertrag weiterhin mit der SSBZ GmbH
abgeschlossen wurde, konnte nicht beantwortet werden.
Einer Erhöhung der Gebühren für die Straßenreinigung stimmt der Ortschaftsrat nicht zu.
Abstimmungsergebnis: 0 ja Stimmen 4 nein Stimmen 0 Enthaltung
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Somit ist die Vorlage abgelehnt.