Inhalt

Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0701/18 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Thieme erläuterte, dass die Straßenreinigungsgebührensatzung überarbeitet und nun mit einigen Änderungen erneut in die Ausschüsse zur Beratung eingebracht wurde.

Er begrüßte Herrn Gast von der SSBZ GmbH, welcher Fragen zur Kalkulation beantwortet.

 

Herr Immisch erläuterte dann in Zusammenarbeit mit Frau Busse anhand einer Power-Point-Präsentation die Kostenbestandteile und Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren sowie die Notwendigkeit und Art und Weise der Beschilderung.

Die Präsentation ist als Anlage im Ratsinformationssystem ersichtlich.

 

Anschließend stellte Herr Gast die Kostenentwicklung aus Sicht der SSBZ GmbH dar.

Es gibt vier Blöcke, die die Kosten verursachen, drei davon sind nicht beeinflussbar, der einzige beeinflussbare Faktor sind die eigenen Kosten.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-“

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulationspräsentation (323 KB)