Auszug - Hundewiese in der Stadt Zeitz
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 21.02.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:00 - 18:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0690/18 Hundewiese in der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Frau Weber erläuterte die Vorlage.
Im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 20.02.2018 wurden folgende Standorte favorisiert:
1. ehem. Hundeplatz Rasberg
2. Wiese Zeitz-Ost
3. Zangenberg
Gleichzeitig erfolgte dort eine Einigung auf die Papierkorbvariante Nr. 2.
Darüber wurde mit 6 - 0 - 0 abgestimmt.
Herr Thieme erläutert, dass Hundewiesen Orte sind, an denen keine Anleinpflicht besteht.
Die Einrichtung von Hundewiesen ist ein Wunsch der Bürger.
Hundewiesen sind als solche auszuweisen und sollten nach Möglichkeit gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein.
Es werden dort Hundekotbeutelspender und Papierkörbe aufgestellt.
Die Verwaltung nimmt gern weitere Vorschläge entgegen.
Herr Hedrich machte den Vorschlag, nach Rückbau der Gartenanlage Albrechtstraße/Platz der Einheit diese Fläche zu nutzen.
Dieser Vorschlag wird als 4. Punkt der favorisierten Plätze aufgenommen.
Beschluss:
Es wird/ werden
1. ehem. Hundeplatz Rasberg
2. Wiese Zeitz-Ost
3. Zangenberg
4. Fläche nach Rückbau der Gartenanlage Albrechtstraße/Platz der Einheit
als Hundewiese/n ausgewiesen, auf der/denen entsprechend ein Hundekotbeutelspender und ein Papierkorb laut Variante Nr. 2 aufgestellt und mittels eines Schildes „Hundewiese“ als solche ausgewiesen wird/werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |