Auszug - Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Antrag: Fraktion Freie Wähler
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 21.02.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:00 - 18:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0643/17 Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Antrag: Fraktion Freie Wähler |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Freie Wähler | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Exler erläuterte die Vorlage und informierte zum Abstimmungsergebnis aus dem
Finanzausschuss (3 - 1 - 2).
Frau Weber ergänzte aus dem gestrigen Finanzausschuss, dass eine Beantragung noch bis zum 30.11. d.J. möglich ist, die Fördermittel aber frühestens im III. Quartal 2019 fließen.
Das bedeutet, dass dieser Verfügungsfonds erst ab dem Jahr 2020 wirksam ist.
Herr Buzalski machte den Vorschlag, dass die Bürger, die bereit sind zu spenden, einen Fonds gründen, das Geld sammeln, die Projekte diskutieren und vorschlagen und wenn ein bestimmter zu benennender Betrag zusammen gekommen ist, dies dann vorbringen.
Herr Rothe regte eine Bürgerstiftung an.
Frau Tischendorf: Es sollte alles unterstützt werden, was die Bürger an die Stadt bindet.
Frau Schaller: Es muss die Entscheidung der Gremien abgewartet werden, bevor diese doch sehr intensive Arbeit begonnen werden kann. Es ist empfehlenswert, dann ein Gremium außerhalb der Verwaltung zu bilden, welches die Spenden empfängt und über deren Verwendung entscheidet.
Die Verwaltung ist gehalten, dieses rechtlich zu prüfen bevor es zu den Fördermittelgebern weiter geht und beratend zur Seite zu stehen.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für die Stadt Zeitz einzurichten.
In den Fonds sollen zunächst 5.000 Euro aus dem Förderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ einfließen.
Dieser Verfügungsfonds soll ab dem Haushaltsjahr 2019 wirksam sein.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |