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Auszug - Ordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0668/17 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bäder
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Späte stellt folgende Anträge:

 

1. Änderung der Bezeichnung der Bädereinrichtungen im § 1 „Geltungsbereich“ wie folgt:

    * Sommerbad Zeitz

    * Schwimmhalle Naether-Bad Zeitz

    * Wald- und Sommerbad Kayna

    * Freibad Theißen

 

2. Wiederaufnahme des alten § 3 Abs. 3.

 

3. Bei der 1-Stundenkarte werden im Freibad Theißen und im Waldbad- und Sommerbad Kayna

    die Zeitbegrenzungen gestrichen.

 

4. Änderung der Bezeichnung „Elternteil“ in „Erwachsene“ in der Synopse.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz.

 


Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport sowie über die Anträge von Frau Späte im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0