Auszug - Ordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 20.02.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0668/17 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bäder | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Späte stellt folgende Anträge:
1. Änderung der Bezeichnung der Bädereinrichtungen im § 1 „Geltungsbereich“ wie folgt:
* Sommerbad Zeitz
* Schwimmhalle Naether-Bad Zeitz
* Wald- und Sommerbad Kayna
* Freibad Theißen
2. Wiederaufnahme des alten § 3 Abs. 3.
3. Bei der 1-Stundenkarte werden im Freibad Theißen und im Waldbad- und Sommerbad Kayna
die Zeitbegrenzungen gestrichen.
4. Änderung der Bezeichnung „Elternteil“ in „Erwachsene“ in der Synopse.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport sowie über die Anträge von Frau Späte im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | ||||||||||||||
davon anwesend: | 6 | ||||||||||||||
Ja-Stimmen: | 5 | ||||||||||||||
Nein-Stimmen: | 1 | ||||||||||||||
Stimmenthaltungen: | 0 | ||||||||||||||
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 | ||||||||||||||
Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:
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