Inhalt

Auszug - Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0669/17 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Auf Anfrage von Frau Späte zu § 6 Abs. 2 erklärt Frau Langenberg, dass dieses Angebot oft und gern genutzt wird. Die Liste der Einrichtungen kann jederzeit ergänzt werden.

 

Anfrage Herr Hedrich zum Planansatz 2018 Schlosspark:

Welche Ergebnisse werden durch die Pflegepaten erzielt?

 

 

Oberbürgermeister:

Eine Zuarbeit dazu erfolgt zu diesem Planansatz.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0