Auszug - Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 20.02.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0669/17 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Auf Anfrage von Frau Späte zu § 6 Abs. 2 erklärt Frau Langenberg, dass dieses Angebot oft und gern genutzt wird. Die Liste der Einrichtungen kann jederzeit ergänzt werden.
Anfrage Herr Hedrich zum Planansatz 2018 Schlosspark:
Welche Ergebnisse werden durch die Pflegepaten erzielt?
Oberbürgermeister:
Eine Zuarbeit dazu erfolgt zu diesem Planansatz.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |