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Auszug - Ordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0668/17 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bäder
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Zu Beginn legen der Oberbürgermeister und der Fachbereich die Notwendigkeit der Beschlussvorlage dar.

 

In der nun folgenden ausführlichen Diskussion machen die Ausschussmitglieder deutlich, dass die Bädereinrichtungen in Zeitz und ihren Ortschaften unverzichtbare wichtige soziale Standortfaktoren sind.

 

Für die weitere Beratung in den Ausschüssen und dem Stadtrat wird die Besucherstatistik 2017 der Schwimmhalle Zeitz empfohlen. Herr Krause wird die Informationen zusammenstellen.

 

Herr Schröder stellt lt. Geschäftsordnung den Antrag auf Abschluss der Debatte. Dieser wird abgelehnt und die Diskussion fortgeführt.

 

In Ergänzung der Vorlage werden folgende Anträge gestellt und abgestimmt:

 

Herr Dr. Weinhold beantragt

        für die Schwimmhalle Zeitz eine Familientageskarte.

        für die Schwimmhalle Zeitz eine Ferienkarte i. H. v. 1,00 € für Kinder, Schüler und Studenten (Tageskarte gültig für alle Ferien in Sachsen-Anhalt).

        die Streichung der Parkgebühren für Fahrräder i. H. v. 0,25 € im Waldbad Kayna.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Frau Wetzelt beantragt die Beibehaltung der 1-Stundenkarte i. H. v. 2,50 € für die Schwimmhalle Zeitz. Der Tarif für Kinder/Ermäßigungsberechtigte ist anzupassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Herr Hedrich beantragt, die 2-Stundenkarte für die Schwimmhalle Zeitz mit einem Eintrittstarif i. H. v. 3,00 € zu belegen. Der Tarif für Kinder/Ermäßigungsberechtigte ist anzupassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 


Beschluss mit Ergänzung:

Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0