Auszug - Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 19.02.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 21:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0669/17 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Der Oberbürgermeister und der Fachbereich informieren einführend, dass es sich auch hier um eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung handelt.
Zur Anfrage von Herrn Hedrich zu Einsparungen im städtischen Haushalt durch Pflegepatenschaften wird durch den Fachbereich Folgendes ausgeführt:
Durch die Pflegepaten wird zurzeit eine Fläche von 7.810 m² gepflegt. Wenn man diese vom SSBZ pflegen ließe, würde das nach einer groben Schätzung 24.057 € ausmachen. Dazu kommen die finanziellen Zuwendungen von 2 Pflegepaten in Höhe von insgesamt 450 €. Somit ist das eine Einsparung für die Stadt in Höhe von 24.500 €.
Außerdem kommen noch die nicht bezifferbaren Aufwendungen für die Pflege des Bienengartens, die "Ausleihe" der Ziegen und die Hilfe bei der Teichbewirtschaftung hinzu.
Die Beantwortung der Anfrage, die Zahlung von Versicherungsleistungen nach Vandalismus im Schlosspark betreffend, wird nachgereicht.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |