Auszug - Anbringung des früheren Schriftzuges "E. A. NAETHER" am ZEKIWA-Gebäude, Geschwister-Scholl-Straße
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 23 | Beschluss: | VI/STR/STR/0716/18 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.03.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0716/18 Anbringung des früheren Schriftzuges "E. A. NAETHER" am ZEKIWA-Gebäude, Geschwister-Scholl-Straße | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fraktion ALL/AfD CDU-Fraktion | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt auf den Plätzen eine Austauschvorlage aus.
Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke., gibt den Hinweis, das Gebäude sei als Denkmal eingestuft und eine Sanierung habe denkmalgerecht und nach den entsprechenden Richtlinien zu erfolgen. Wenn ein Schriftzug vorhanden war, gehöre dieser selbstverständlich wieder angebracht. Er bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass für dieses Thema eine separate Vorlage nötig sei.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/STR/0716/1503/18:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass bei der Sanierung des ZEKIWA-Gebäudes – Geschwister-Scholl-Straße, der obere Fassadenteil (gemäß beiliegendem Foto) mit dem Schriftzug „E. A. NAETHER“ versehen wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 4 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |