Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 26.06.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:35 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/OB/0745/18 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Stabsstelle Controlling | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Frau Hofmann erläutert kurz aber präzise, dass es sich hierbei um eine Aufwandssteuer aus der Gewinnerwirtschaftung mit Spielgeräten handelt.
- betrifft Automaten- oder Spielhallenbesitzer
- starker Anstieg an wirtschaftlichen Gewinnen
- gesetzliche Änderungen legen fest, dass Spielhallenbesitzer ein Konzept vorzulegen haben, wenn Sie eine bestimmte Größe erreicht haben
- sozialpädagogischer Aspekt steht auch zur Debatte, da Spielsucht stark geprägt und soll somit eingedämpft werden
Der Ortschaftsrat Theißen berät über die Beschlussempfehlung, den Stadtrat Zeitz die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 beschließen zu lassen, mit folgendem Abstimmungsergebnis.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |